Sozial- und Rechtsberatung im Dreistufenmodell
Neue Regelung Kostenpauschale per 1. Januar 2025
Grundsätzlich sind unsere Beratungen für Mitglieder kostenlos. Bei Neumitgliedern muss jedoch eine Kostenpauschale erhoben werden, wenn ein Beratungsfall auf Ihren Wunsch eröffnet werden muss.
Die Regelung der Kostenpauschale wurde gesamtschweizerisch vereinheitlicht, und es gilt für Neumitgliedschaften ab dem 1. Januar 2025 folgende Regelung:
Wenn in den ersten zwei Mitgliedschaftsjahren auf Ihren Wunsch ein Beratungsfall begonnen werden muss, ist nebst dem Mitgliederbeitrag eine einmalige Kostenpauschale zu entrichten. Bei Beratung/Vertretung durch unsere Sektion sind dies Fr. 350.- inkl. MWST. Sollte der Einbezug unseres Rechtsdienstes von Procap Schweiz nötig sein, wird zusätzlich eine Pauschale von Fr. 450.- inkl. MWST fällig.
Regionalleiterin - Fachstelle in St.Gallen - Rechtsdienst Procap Schweiz
Die Ratsuchenden kontaktieren direkt die für Ihren Wohnort zuständige Regionalleiterin. Diese sind Ansprech- und Beratungspersonen für alle Fragen im Zusammenhang mit Behinderungen und langandauernden Krankheiten oder Unfällen. Regionale Anlaufstellen
Bei Bedarf wird die Regionalleiterin mit der Fachstelle in St.Gallen zusammenarbeiten, um die weiteren Schritte zu planen. Die Fachberatung kann die Bearbeitung teilweise oder vollständig übernehmen.
Wenn juristische Aspekte in einer Bearbeitung überwiegen, eröffnet die Geschäftsleitung die Zusammenarbeit mit dem Rechtsdienst Procap Schweiz.
Stichworte Beratung und Betreuung
- Auskünfte, Informationen und Kurzberatungen für Mitglieder und Nicht-Mitglieder
- Beratung für Mitglieder in allen Fragen von Behinderungen und speziell im Bereich der Sozialversicherungen wie Invalidenversicherungen, Ergänzungsleistungen, Krankentaggelder, Pensionskassen, SUVA, RAV, Arbeitslosenversicherungen, Hilfsmittel, Vergünstigungen usw.
- Nach dem ersten Mitgliedschaftsjahr ist die Procap-Beratung nebst dem Mitgliederbeitrag von Fr. 90.- gratis. Wenn Neumitglieder im ersten Jahr intensivere Beratungen benötigen, ist eine zusätzliche einmalige moderate Kostenbeteiligung zu entrichten.
- Einzelberatung und Hilfe im Sinne des menschlichen Beistandes.
- Bauliche Abänderungen in Wohnung oder an Arbeitsplatz: siehe Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen.